Kanzleiprofil

Von RA Heinz H. Schweigert (1922 - 2001) im Jahr 1954 als "Wohnzimmerkanzlei" gegründet, hat die Rechtsanwaltspraxis einen stabilen Weg zur heutigen Gestalt der Bürogemeinschaft genommen, in der die Wurzeln zur Herkunft durch die Tätigkeit der Kinder des Kanzleigründers gepflegt werden.
Der Kanzleigründer,  der sich während seiner gesamten aktiven Zeit in hohem Maße auch berufspolitisch und in der Ausbildung von Kanzleimitarbeitern engagiert hat, hat nicht nur mit seiner Fachkompetenz in seinen "Kernbereichen" das Familien- und Erbrechts, sondern insbesondere durch seine respekteinflössende Persönlichkeit zu der stabilen Position beigetragen, die die Kanzlei seit Jahrzehnten in Bruchsal und der Region einnimmt.
Die Rechtsanwälte der


Bürogemeinschaft Schweigert & Kollegen • Olaf Klaus Bühler

decken mit der Anerkennung in drei Fachanwaltschaften ein breites Spektrum des anfallenden Rechtsberatungs- und Vertretungsbedarfs im immer komplexer werdenden modernen Leben ab. Gleich ob im privaten oder beruflichen Bereich, im mobilen Verkehr oder dem mit Behörden - bei uns finden Sie mit Fachanwälten in den Bereichen Familien-, Arbeits- und Verwaltungsrecht den richtigen Ansprechpartner. Dass hierbei die Kompetenz in den angrenzenden und aufgrund der Verflechtung der Sachgebiete in den meisten Fällen mitberührten Rechtsgebieten nicht leidet, ist bei uns gewährleistet.
Gerade angesichts der wachsenden Komplexität des Rechtsverkehrs und des Umstandes, dass das moderne Leben zunehmend von Verrechtlichung durchdrungen ist, sehen wir einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit - neben der Vertretung in zuweilen nicht vermeidbaren Streitigkeiten - in der gestaltenden Rechtsberatung, da unsere Erfahrung uns zeigt, dass jeder in kompetente Beratung investierte Euro ein Mehrfaches seines Wertes an späteren Streithonoraren ersparen kann.

Sie finden in unserem Team den richtigen Partner - stellen Sie uns auf die Probe.